franchise-vertrag

In Deutschland besteht keine gesetzliche Regelung des Franchiserechts. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Franchising sind daher in erster Linie durch den jeweiligen Franchisevertrag vorgegeben. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass der Franchisenehmer eine lizenzierte Geschäftsidee des Franchisegebers im eigenen Namen und auf eigenes Risiko für einen meist befristeten Zeitraum umsetzt, unter Verwendung der vom Franchisegeber bereitgestellten Gegebenheiten und Rechte.

LEISTUNGEN

Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie ein Vertragswerk, das:

  • als Grundlage von Franchise-Verträgen mit Ihren künftigen Franchisenehmern ausgerichtet ist.
  • Ihnen eine fachgerechte Ausgestaltung Ihres schützenswerten Geschäftskonzeptes sichert.
  • ein solides Dokument, das die Rechte und Pflichten für beide Seiten fair und ausgewogen darstellt.

 

Unsere Experten verfügen über einschlägige Erfahrungen bei der Entwicklung und Umsetzung von Franchise- und andere Vertriebsverträgen, die einen wirksamen Schutz vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen bieten.

 

Für weitere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.